Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Erste Hilfe-Kurse können über die BG bzw. die kommunale Unfallkasse abgerechnet werden. Lassen Sie hierfür das entsprechende Formular von ihrem Arbeitgeber ausfüllen und bringen es zum Kurs mit.
Erste Hilfe-Kurse können über die BG bzw. die kommunale Unfallkasse abgerechnet werden. Lassen Sie hierfür das entsprechende Formular von ihrem Arbeitgeber ausfüllen und bringen es zum Kurs mit.